- Ihre Projektanfrage geht - nach Beratung durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH - bis zum jeweiligen Stichtag (zu finden unter Ihr Vorhaben im Landkreis Hersfeld-Rotenburg) beim Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg,
Fachdienst Ländlicher Raum ein.
- Das Auswahlgremium wählt die Projekte anhand der festgelegten Bewertungskriterien zur Förderung aus.
- Bearbeitung und Bewilligung der ausgewählten Projekte durch den Fachdienst Ländlicher Raum der Kreisverwaltung.
- Die Projektumsetzung darf beginnen.
HINWEIS: Ein Projekt darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Alle Maßnahmen, die vorzeitig umgesetzt werden, können nicht mehr gefördert werden.